Praktika / FSJ / BFD

Praktikum

Von Anfang an auf Augenhöhe – Zum Praktikum in die Einrichtungen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft

Die Berufswahl und die Wahl des Unternehmens, in dem man ausgebildet werden und arbeiten möchte, ist eine wichtige Basis für Ihren persönlichen und beruflichen Erfolg. Damit Sie auch später noch sagen können: „Ich habe mich richtig entschieden“, unterstützt die St. Bonifatius Hospitalgesellschaft Sie auf vielfältige Weise bei der Orientierung und Auswahl des für Sie richtigen Berufes mit Schülerpraktika und Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Ausbildungsberufen.

Welchen Weg werden Sie einschlagen? Wir freuen uns über die Bewerbungen für Praktika, unsere Berufsausbildung oder eines unserer dualen Studienprogramme aller Interessenten, selbstverständlich auch von Menschen mit Behinderungen. Die Einrichtungen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft bieten unterschiedliche Praktikumsplätze an, u.a.:

  • Praktikum für Auszubildende zur /zum Physiotherapeutin/en
  • Pflegepraktikum für Medizinstudenten/innen
  • Praktikum für Auszubildende der Krankenpflegehilfe bzw. Schwesternhelferin
  • Praktikum in der Weiterbildung von Pflegefachkräften für leitende Funktionen in ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Praktikum in der Weiterbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivmedizin und Anästhesie
  • Praktikum in der Weiterbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in für den Operations- und Endoskopiedienst
  • Praktikum in der Weiterbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in für onkologische Pflege
  • Praktikum für angehende Rettungssanitäter/innen, Rettungsassistenten/innen
    (aktuell nicht an allen Standorten möglich)
  • Praktikum für Studierende mit der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre (BWL), Management im Gesundheitswesen, Gesundheitsökonomie und / oder ähnlicher Qualifikation
  • Ein Praktikum steht grundsätzlich aber auch Studierenden und Absolventen anderer Fachrichtungen offen. Nehmen Sie einfach Kontakt mit der jeweiligen Einrichtung auf.
  • Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, unsere Einrichtungen in Zusammenhang mit einer Studienabschlussarbeit (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit) kennen zu lernen.
  • Praktika zur Berufsorientierung (alle Schulformen)

Bei Interesse richten Sie bitte ihre schriftliche Bewerbung an die jeweilige Einrichtung des bevorzugten Einsatzortes. Praktikanten im medizinischen und pflegerischen Bereich müssen ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes nachweisen.

BFD / FSJ

Freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in den Einrichtungen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft? – Ihre Verantwortung! Ihre Chance! Ihr Engagement!

BFD oder FSJ – Was passt?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist der Klassiker unter den Freiwilligendiensten. Seit 2011 gibt es zusätzlich den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Hier erfahren Sie, worin sich die Dienste unterscheiden, wo Sie sich bewerben können und welche Aufgaben und Leistungen Sie erwarten.

Einsatzbereiche

Die sind für FSJler und BFDler identisch. In den Einrichtungen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft können Sie als Freiwilliger oder Freiwillige zum Beispiel mit Kindern, alten, kranken oder behinderten Menschen arbeiten. Es gibt aber auch Aufgaben in der Verwaltung, in der Hauswirtschaft oder der Haustechnik.

Dauer und Bewerbung

BFD und FSJ dauern mindestens sechs und längstens 18 Monate. Die meisten Freiwilligen entscheiden sich aber für zwölf Monate. Die beginnen in der Regel im September, weil so im Anschluss der nahtlose Einstieg in Ausbildung oder Studium möglich wird. Da die Plätze begrenzt sind, sollten Sie sich frühzeitig bewerben. Ihre Bewerbung reichen Sie bitte direkt beim Bistum Osnabrück ein. Ein Suchportal liefert Ihnen alle Adressen der katholischen Träger für BFD und FSJ. Alle Infos rund um ein BFD gibt es auch beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Leistungen

Als Freiwilliger oder Freiwillige bekommen Sie ein Taschengeld. Darüber hinaus sind Sie während des Freiwilligendienstes sozialversichert. Das zahlt sich später bei der Rente aus und ist von Vorteil, wenn Sie im Anschluss an den Dienst keine Arbeitsstelle finden. Dann steht Ihnen Arbeitslosengeld zu. Wichtig für Ihre Eltern: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen, während Sie ein FSJ oder BFD absolvieren. Viele Arbeitgeber achten auf das soziale Engagement von Bewerberinnen und Bewerbern. Das können Sie mit der Bescheinigung und dem Zeugnis nachweisen, die Sie am Ende Ihres Dienstes erhalten.

Altersbeschränkung

Wenn Sie ein FSJ oder BFD machen wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Sind Sie über 27, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst leisten – und das sogar in Teilzeit mit mindestens 20,5 Stunden pro Woche. Vor allem für Arbeitsuchende, Ruheständler und Berufsumsteiger ist das eine Möglichkeit, sich neu zu orientieren.

Bildungstage

Der Freiwilligendienst soll Sie persönlich weiterbringen. Sie lernen viel fürs Leben, auch wenn Sie anschließend keinen sozialen Beruf ausüben möchten. In der Einsatzstelle warten neue Aufgaben und Herausforderungen, Sie übernehmen Verantwortung – für sich und andere. Die Erfahrungen, die Sie dabei sammeln, können Sie in begleitenden Seminaren mit anderen Freiwilligen und mit Fachleuten Ihres Trägers austauschen und für sich bewerten. Bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit nehmen Sie an 25 Bildungstagen teil, bei denen es neben sozialen, politischen und religiösen Themen auch um die persönliche Lebens- und Berufsplanung geht. Wenn Sie ein BFD machen und unter 27 sind, erwartet Sie auch ein einwöchiges Seminar zur politischen Bildung. Als Freiwilliger über 27 Jahren bekommen Sie in der Regel einen Bildungstag pro Einsatzmonat. Die Gestaltung passt Ihr Träger an die etwas anderen Erwartungen älterer Freiwilliger an.

Häufigkeit

Das FSJ können Sie nur einmal machen. Beim BFD ist das anders. Der lässt sich mit einem Abstand von je fünf Jahren beliebig oft wiederholen.

Warum gibt es zwei unterschiedliche Freiwilligendienste?

Das hat verfassungsrechtliche Gründe. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) fällt in die Zuständigkeit der Länder, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) in die des Bundes. Der BFD wurde als Ersatz für den Zivildienst entwickelt, der seit dem Wegfall der Wehrpflicht im Jahr 2011 ausgesetzt ist.

Bei Interesse richten Sie bitte ihre schriftliche Bewerbung an die jeweilige Einrichtung des bevorzugten Einsatzortes bzw. nehmen Sie mit dem Bistum Osnabrück Kontakt auf.

 

Zertifiziert

Viele unserer Einrichtungen, Fachabteilungen sowie Zentren sind von  verschiedenen Institutionen und Gesellschaften zertifiziert, z.B.:

siegel procumcert bgwqu



Kontakt

St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e.V. 
Wilhelmstraße 13
49808 Lingen

Telefon:
+49 591 910-0

E-Mail info@
bonifatius-hospitalgesellschaft.de

Copyright (c) 2015. St. Bonifatius Hospitalgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.